München gehört zu den teuersten Städten Deutschlands – und der Wohnungsmarkt ist extrem angespannt. Wer hier eine bezahlbare Wohnung sucht, kommt an geförderten Sozialwohnungen kaum vorbei. Doch wie beantragt man eine Sozialwohnung in München? Was sind die Einkommensgrenzen, wie funktioniert das SOWON-Portal und wie lange muss man warten? Dieser Leitfaden erklärt jeden Schritt – von der Antragstellung über die Wohnungssuche bis hin zu Tipps, die Ihre Chancen erhöhen.
Was ist eine Sozialwohnung in München?
Eine Sozialwohnung (offiziell: geförderte Wohnung) ist eine Mietwohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde und daher unter einem Belegungsrecht der Stadt München steht. Das bedeutet: Die Miete ist deutlich niedriger als auf dem freien Markt – oft 30 bis 50 Prozent unter dem ortsüblichen Vergleichsmietpreis. Im Gegenzug darf der Vermieter diese Wohnungen nur an Personen vermieten, die einen Anspruch auf geförderten Wohnraum haben. Die Stadt München verfügt über einen Bestand von rund 91.000 Wohnungen, die von kommunalen und privaten Wohnungsbaugesellschaften bereitgestellt und vom Amt für Wohnen und Migration vermittelt werden. Davon sind etwa 48.500 Sozialwohnungen im Belegungsrecht. Jährlich werden rund 3.000 Wohnungen neu vergeben – bei etwa 30.000 Anträgen pro Jahr. Das zeigt, wie groß die Nachfrage ist und warum eine frühzeitige und korrekte Antragstellung entscheidend ist.
Voraussetzungen: Wer darf eine Sozialwohnung in München beantragen?
Um eine geförderte Wohnung in München zu bekommen, müssen Sie drei Hauptvoraussetzungen erfüllen: Ihre Einkommensgrenze darf nicht überschritten sein, Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und über einen ausreichenden Aufenthaltsstatus verfügen.
Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen in München
Das Einkommen Ihres gesamten Haushalts darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. In Bayern gelten unterschiedliche Einkommensstufen, die im Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) geregelt sind. Für die niedrige Einkommensgrenze (Zugang zu den günstigsten Sozialwohnungen) liegt das maximum für eine Einzelperson bei etwa 18.000 Euro Jahresnettoeinkommen. Für zwei Personen sind es etwa 22.000 Euro, für jede weitere Person kommen rund 5.200 Euro hinzu. Für die mittlere Einkommensgrenze (Zugang zu etwas teureren, aber dennoch geförderten Wohnungen) liegen die Grenzen höher. Beim anrechenbaren Einkommen wird vom Bruttoeinkommen abgezogen: Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, ein Werbungskostenpauschbetrag (1.230 Euro) sowie Freibeträge für Kinder, behinderte Personen und Alleinerziehende. Auch Rentner, Studenten, Auszubildende und Bürgergeld-Empfänger können antragsberechtigt sein – entscheidend ist das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts.
Aufenthaltsstatus: Wer darf als Ausländer beantragen?
Deutsche und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland sind grundsätzlich antragsberechtigt. Staatsangehörige von Drittstaaten benötigen einen ausreichenden Aufenthaltsstatus: eine Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) oder eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 25 AufenthG). Eine Duldung (§ 60a AufenthG) reicht nicht aus. Auch anerkannte Flüchtlinge mit entsprechendem Aufenthaltsstatus können Sozialwohnungen beantragen.
Haushaltsdefinition nach Art. 4 BayWoFG
Zum antragsberechtigten Haushalt gehören neben dem Antragsteller und dessen Ehepartner/Lebenspartner auch Kinder (inklusive Pflegekinder), Eltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister sowie Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Zusammenlebende Partner ohne Trauschein können nur gemeinsam angemeldet werden, wenn sie in einer sogenannten dauerhaften Partnerschaft leben – als Nachweis gelten mindestens zwei Jahre Beziehung und/oder die gemeinsame Betreuung von Kindern. Nicht zum Haushalt gehören: Onkel, Tanten, Cousins, Neffen, Nichten und andere entferntere Verwandte oder Personen.
SOWON: Das Online-Portal für Münchner Sozialwohnungen
Die Stadt München nutzt für die Antragstellung und Wohnungssuche die Online-Plattform SOWON (Soziales Wohnen Online). Über SOWON können Sie Ihren Antrag auf Registrierung elektronisch einreichen, alle benötigten Dokumente hochladen, den Bearbeitungsstatus verfolgen und – sobald Ihr Antrag bewilligt wurde – nach verfügbaren Wohnungen suchen. SOWON ist unter sowon.muenchen.de erreichbar. Wer keinen Internetanschluss hat, kann die Computer in Münchner Stadtbibliotheken kostenlos nutzen oder das kostenlose M-WLAN der Stadt in vielen öffentlichen Bereichen.
Antrag online oder in Papierform
Sie haben zwei Möglichkeiten: den Online-Antrag über SOWON oder den klassischen Papierantrag. Der Papierantrag kann bei der Infothek im Amt für Wohnen und Migration (Werinherstraße 87, 81541 München, Haus 24), bei den Informationszentren der sozialen Bürgerhäuser sowie an der Stadtinformation im Rathaus (Marienplatz 8, 80331 München) abgeholt werden. Den ausgefüllten Papierantrag senden Sie per Post oder werfen ihn in den Briefkasten bei: Amt für Wohnen und Migration, Soziale Wohnraumversorgung, Werinherstraße 89, 81541 München. Die Online-Variante ist deutlich schneller und bequemer – Sie können Dokumente direkt hochladen und müssen nicht mit der Post warten.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie eine Sozialwohnung in München
Schritt 1: Einkommen prüfen
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie Ihr anrechenbares Haushaltseinkommen berechnen. Die Stadt München bietet einen WBS-Rechner auf ihrer Website an, mit dem Sie eine erste grobe Einschätzung bekommen. Bitte beachten Sie: Das Ergebnis ist unverbindlich und ersetzt nicht die offizielle Berechnung durch das Amt. Rechnen Sie alle Einkünfte zusammen: Gehalt, Rente, Bürgergeld, Kindergeld, Unterhalt, Mieteinnahmen und sonstige Einkünfte. Ziehen Sie dann Steuern, Sozialabgaben und Werbungskostenpauschbetrag ab.
Schritt 2: Dokumente zusammenstellen
Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Antrag: Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Bürgergeld- oder Grundsicherungsbescheid – alle Seiten, letzter Steuerbescheid), Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel, aktueller Mietvertrag oder Nachweis der aktuellen Wohnsituation, bei Schwangerschaft ein Schwangerschaftsnachweis (Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung), bei gesundheitlichen Einschränkungen ein ärztliches Attest, bei Kindern aus getrennten Haushalten eine Sorgerechtsbescheinigung oder Erklärung. Laden Sie alle Dokumente in digitaler Form hoch, wenn Sie den Online-Antrag wählen, oder legen Sie Kopien dem Papierantrag bei.
Schritt 3: Antrag über SOWON einreichen
Erstellen Sie ein Konto auf SOWON, füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie die Dokumente hoch. Alternativ senden Sie den Papierantrag per Post. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit etwa sieben Monate – aufgrund der großen Anzahl eingehender Anträge. Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit auf SOWON unter „Anträge“ einsehen. Die Stadt bittet ausdrücklich davon abzusehen, den Bearbeitungsstatus telefonisch zu erfragen.
Schritt 4: Bescheid erhalten
Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Dieser enthält zwei entscheidende Informationen: die Zimmeranzahl, auf die Sie Anspruch haben (Grundsatz: ein Zimmer pro Person, ein separates Wohnzimmer wird nicht angerechnet), und die Dringlichkeit Ihrer Wohnungssuche, die über ein Punktesystem ermittelt wird. Der Bescheid ist ab dem Entscheidungsdatum maximal zwei Jahre gültig. Innerhalb dieser Frist können Sie auf SOWON nach Wohnungen suchen und sich bewerben. Falls Sie innerhalb der zwei Jahre keine Wohnung finden, müssen Sie einen Folgeantrag stellen – tun Sie dies rechtzeitig vor Ablauf, um eine lückenlose Registrierung zu gewährleisten.
Schritt 5: Auf SOWON nach Wohnungen suchen
Sobald Ihr Bescheid vorliegt, werden Ihnen auf SOWON alle verfügbaren Sozialwohnungen angezeigt, die zu Ihrem Haushalt passen – passend zur Zimmerzahl und Einkommensstufe. Jedes Angebot enthält alle wichtigen Informationen: Wohnungsgröße, Lage, Mietpreis und Kontaktdaten des Vermieters. Die Angebote sind in der Regel 14 Tage online sichtbar. Sie können sich gleichzeitig für bis zu drei Wohnungen bewerben. Bei jeder Wohnung werden die fünf Bewerber mit der höchsten Dringlichkeit (Punktzahl) nominiert und erhalten die Kontaktdaten des Vermieters zur Wohnungsbesichtigung. Letztlich entscheidet der Vermieter, wem er die Wohnung vermietet.
Das Punktesystem: Wie wird die Dringlichkeit berechnet?
Da es wesentlich mehr Bewerber als verfügbare Wohnungen gibt, verwendet die Stadt München ein Punktesystem zur Bestimmung der Dringlichkeit. Je mehr Punkte Sie haben, desto höher Ihre Chance, bei einer Wohnungsvergabe nominiert zu werden – Sie gehören dann zu den Top 5 der Bewerber und werden dem Vermieter vorgeschlagen. Die genaue Punktetabelle wird von der Stadt veröffentlicht und kann auf der Website des Amts für Wohnen und Migration heruntergeladen werden. Punkte gibt es unter anderem für: Wohnungsnot (Obdachlosigkeit, drohender Wohnungsverlust, beengte Wohnverhältnisse), gesundheitliche Gründe (medizinisches Attest erforderlich), Schwangerschaft, Alleinerziehende, Hauptwohnsitz in München (seit mindestens einem Jahr), lange Registrierungsdauer und weitere besondere Härtefälle. Auch die Wartedauer seit Registrierung fließt in die Punktzahl ein – je länger Sie registriert sind, desto mehr Punkte sammeln Sie.
Wie lange muss man auf eine Sozialwohnung in München warten?
Das ist eine der häufigsten Fragen – und die Antwort ist ernüchternd. Bei rund 39.000 registrierten Haushalten und nur etwa 3.000 Wohnungsvergaben pro Jahr kann die Wartezeit mehrere Monate bis mehrere Jahre betragen. Die Stadt München selbst empfiehlt ausdrücklich, parallel auch auf dem freien Wohnungsmarkt zu suchen. Faktoren, die die Wartezeit beeinflussen: Ihre Punktzahl (je höher, desto schneller), die gewünschte Wohnungsgröße (kleinere Wohnungen sind oft schneller verfügbar), die gewünschte Lage (weniger begehrte Stadtteile haben kürzere Wartezeiten) und die Einkommensstufe (niedrige Stufe = Zugang zu mehr Wohnungen, aber auch mehr Konkurrenz). Einzelfälle können abweichen – manche Haushalte mit sehr hoher Dringlichkeit (z. B. akute Wohnungslosigkeit) werden bevorzugt vermittelt.
Das München-Modell: Eine Alternative für mittlere Einkommen
Wenn Ihr Einkommen über der Grenze für Sozialwohnungen liegt, aber Sie sich die Münchner Marktmieten nicht leisten können, ist das München-Modell eine interessante Alternative. Dieses städtische Förderprogramm schafft bezahlbaren Wohnraum für mittlere Einkommensbezieher. Die Anfangsmieten liegen bei etwa 12 Euro pro Quadratmeter – teurer als Sozialwohnungen, aber deutlich günstiger als der freie Markt (wo in München oft 18 bis 25 Euro pro Quadratmeter verlangt werden). Für das München-Modell stellen Sie einen separaten Antrag – ebenfalls über SOWON oder in Papierform. Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie einen München-Modell-Bescheid, der ein Jahr gültig ist. Mit diesem Bescheid bewerben Sie sich direkt bei den Vermietern oder Genossenschaften – das Amt für Wohnen und Migration ist danach nicht mehr involviert. München-Modell-Wohnungen werden nicht auf SOWON ausgeschrieben, sondern auf Immobilienportalen wie ImmobilienScout24 oder direkt von den Wohnungsbaugenossenschaften angeboten. Es gibt zwei Varianten: München-Modell-Miete (normales Mietverhältnis) und München-Modell-Genossenschaften (Sie müssen Mitglied der jeweiligen Genossenschaft werden und Genossenschaftsanteile zeichnen statt Kaution zu zahlen).
Sozialwohnung als Student, Rentner oder Alleinerziehender
Sozialwohnung für Studenten in München
Studenten können grundsätzlich eine Sozialwohnung beantragen, wenn ihr Einkommen unter der Grenze liegt. Das BAföG zählt dabei zum Einkommen, allerdings gibt es Freibeträge. Die Herausforderung: Studenten haben in der Regel wenig Punkte im Punktesystem (keine Wohnungsnot, keine gesundheitlichen Gründe) und müssen entsprechend lange warten. realistischer ist oft das Studentenwerk München mit seinen eigenen Wohnheimen oder das München-Modell für Studierende mit Nebenverdienst.
Sozialwohnung für Rentner und Senioren in München
Senioren mit geringer Rente haben gute Chancen auf eine Sozialwohnung, insbesondere wenn sie aus einer zu großen oder zu teuren Wohnung ausziehen müssen. Die Rente wird als Einkommen angerechnet, allerdings nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung. Wer zusätzlich Grundsicherung im Alter bezieht, hat eine besonders hohe Dringlichkeit im Punktesystem. Auch barrierefreie Sozialwohnungen sind verfügbar – geben Sie bei der Wohnungssuche auf SOWON entsprechende Filter an.
Sozialwohnung für Alleinerziehende in München
Alleinerziehende Eltern haben im Punktesystem einen Sonderbonus und werden bei der Vergabe bevorzugt berücksichtigt. Das Einkommen des Elternteils zählt, Kindergeld und Unterhalt werden mit eingerechnet. Für jedes Kind gibt es einen Freibetrag, der das anrechenbare Einkommen senkt. Die Zimmeranzahl richtet sich nach der Haushaltsgröße: Ein Elternteil mit einem Kind hat Anspruch auf zwei Zimmer, mit zwei Kindern auf drei Zimmer.
Kosten und Gebühren
Die Antragstellung ist kostenlos. Erst wenn erfolgreich eine Wohnung vermittelt wurde, fällt eine Bestätigungsgebühr von 25 Euro an. Die Miete der Sozialwohnung selbst richtet sich nach der jeweiligen Wohnungsbauförderung und liegt in München typischerweise zwischen 6 und 11 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete – je nach Förderart und Baujahr. Die Nebenkosten kommen hinzu und liegen meist zwischen 2,50 und 4 Euro pro Quadratmeter. Eine Kaution ist wie bei jeder Mietwohnung fällig, in der Regel zwei bis drei Monatskaltmieten (maximal). Bei einigen geförderten Wohnungen sind die Kautionsbedingungen erleichtert.
Tipps: So erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Sozialwohnung
Tipp 1: Frühzeitig anmelden. Je früher Sie registriert sind, desto mehr Wartepunkte sammeln Sie. Auch wenn Sie aktuell noch keine akute Wohnungssuche haben – melden Sie sich an. Tipp 2: Bescheid rechtzeitig verlängern. Ihr Bescheid ist zwei Jahre gültig. Stellen Sie den Folgeantrag mindestens drei Monate vor Ablauf, um eine lückenlose Registrierung zu gewährleisten. Tipp 3: Flexibel bei Lage und Größe sein. Je mehr Stadtteile und Wohnungsgrößen Sie akzeptieren, desto mehr Angebote sehen Sie auf SOWON. Tipp 4: Bei bis zu drei Wohnungen gleichzeitig bewerben. Nutzen Sie dieses Maximum aus. Tipp 5: Atteste und Nachweise einreichen. Wenn gesundheitliche Gründe, Schwangerschaft oder besondere Härtefälle vorliegen, reichen Sie die entsprechenden Nachweise ein – jeder Punkt zählt. Tipp 6: München-Modell parallel beantragen. Wenn Ihr Einkommen an der Grenze liegt, kann der München-Modell-Bescheid eine zusätzliche Option eröffnen. Tipp 7: Auch auf dem freien Markt suchen. Die Stadt empfiehlt dies ausdrücklich. Schauen Sie auf ImmobilienScout24, ImmoWelt und Kleinanzeigen, und informieren Sie sich bei Münchner Wohnungsbaugenossenschaften. Tipp 8: Persönliche Beratung nutzen. Die Servicehotline des Amts für Wohnen und Migration erreichen Sie unter 089 233-96820 (Mo bis Mi 8 bis 16 Uhr, Do 8 bis 17:30 Uhr, Fr 8 bis 13 Uhr). Bei komplexen Fällen lohnt sich ein persönlicher Beratungstermin.
Was tun bei Ablehnung des Antrags?
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, liegt das meistens daran, dass die Einkommensgrenze überschritten wurde oder der Aufenthaltsstatus nicht ausreicht. Sie erhalten einen schriftlichen Ablehnungsbescheid mit Begründung. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Prüfen Sie genau, ob die Einkommensberechnung korrekt war – manchmal wurden Freibeträge für Kinder, Alleinerziehende oder Behinderte nicht richtig angerechnet. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, bleibt der Weg zum Verwaltungsgericht. In der Praxis lohnt sich oft auch, die eigene Situation zu verändern: durch Anrechnung weiterer Freibeträge, durch einen Folgeantrag bei verändertem Einkommen oder durch den Wechsel zum München-Modell-Antrag, wenn das Einkommen knapp über der Sozialwohnungsgrenze liegt.
Zusätzlich Wohngeld beantragen
Egal ob Sie eine Sozialwohnung haben oder auf dem freien Markt wohnen: Wenn Ihre Miete einen großen Teil Ihres Einkommens verschlingt, sollten Sie Wohngeld beantragen. Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss, der einkommensabhängig gewährt wird und unabhängig von der Sozialwohnungsanmeldung ist. Den Antrag stellen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde. Auch wer Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld bezieht, kann unter Umständen Wohngeld erhalten. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und Mietstufe der Gemeinde. Für München als Hochkostenstadt sind die Wohngeldsätze vergleichsweise hoch.
Sozialwohnung vs. München-Modell vs. freier Markt: Was passt zu Ihnen?
Die Sozialwohnung ist die günstigste Option, aber nur für Haushalte mit niedrigem Einkommen verfügbar und mit langen Wartezeiten verbunden. Das München-Modell richtet sich an mittlere Einkommen, bietet günstigere Mieten als der freie Markt (ab ca. 12 Euro/m²) und wird direkt über die Vermieter vergeben – ohne SOWON-Wohnungssuche, aber mit eigenem Bescheid. Der freie Markt ist am teuersten (oft 18 bis 25 Euro/m² Kaltmiete in München), bietet aber die schnellste Verfügbarkeit und die größte Auswahl. Wer es sich leisten kann, sollte alle drei Wege parallel verfolgen: Sozialwohnungsantrag stellen, München-Modell-Bescheid beantragen und gleichzeitig auf Immobilienportalen suchen.
Wichtige Ansprechpartner und Kontakt
Die zentrale Anlaufstelle für Sozialwohnungen in München ist das Amt für Wohnen und Migration, Fachbereich Wohnen, Soziale Wohnraumversorgung. Die Adresse lautet: Werinherstraße 87, 81541 München (Haus 24, Infothek). Anträge per Post an: Werinherstraße 89, 81541 München. Die Servicehotline erreichen Sie unter 089 233-96820. Persönliche Beratungstermine sind nur nach Vereinbarung möglich – rufen Sie die Hotline an oder nutzen Sie das Online-Kontaktformular auf der Website der Stadt München. Weitere Hilfe bietet der Sozialverband VdK, die AWO München oder die Caritas – insbesondere bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen und bei Widerspruchsverfahren. Die Münchner Mieterverein e.V. bietet ebenfalls Beratung zu Mietrecht und Wohnungsfragen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert die Bearbeitung des Sozialwohnungsantrags in München?
Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit etwa sieben Monate. Das liegt an der großen Zahl eingehender Anträge. Sie können den Status jederzeit auf SOWON einsehen. Die Stadt bittet davon abzusehen, den Status telefonisch zu erfragen.
Wie lange gilt der Bescheid?
Der Bescheid ist ab dem Entscheidungsdatum maximal zwei Jahre gültig. Innerhalb dieser Zeit können Sie auf SOWON nach Wohnungen suchen. Wenn Sie keine Wohnung gefunden haben, stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf einen Folgeantrag.
Kann ich mich für mehrere Wohnungen gleichzeitig bewerben?
Ja, Sie können sich gleichzeitig für bis zu drei Wohnungen auf SOWON bewerben. Bei jeder Wohnung werden die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl nominiert und erhalten die Kontaktdaten des Vermieters.
Was passiert, wenn mein Einkommen steigt, nachdem ich bereits registriert bin?
Sie sind verpflichtet, Veränderungen in Ihren Einkommens- oder Haushaltsverhältnissen unverzüglich dem Amt zu melden. Dies kann über das SOWON-Portal oder das Kontaktformular erfolgen. Wenn Ihr Einkommen über die Grenze steigt, kann sich Ihre Einkommensstufe ändern oder Ihre Registrierung kann erlöschen. Bei einer tatsächlichen Wohnungsübergabe wird das Einkommen erneut geprüft.
Kann ich als Ausländer eine Sozialwohnung bekommen?
Ja, wenn Sie einen ausreichenden Aufenthaltsstatus haben: Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) oder Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 25 AufenthG). Eine Duldung reicht nicht aus. EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland sind ebenfalls antragsberechtigt.
Gibt es Sozialwohnungen für Rollstuhlfahrer in München?
Ja, im Bestand der Stadt München gibt es barrierefreie und rollstuhlgerechte Sozialwohnungen. Bei der Wohnungssuche auf SOWON können Sie entsprechende Filter setzen. Wenn Sie einen besonderen baulichen Bedarf haben, sollte dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden – dies erhöht auch Ihre Punktzahl im Dringlichkeitssystem.
Kann ich eine Sozialwohnung tauschen?
Ein Wohnungstausch ist unter bestimmten Bedingungen möglich, erfordert aber die Zustimmung beider Vermieter und des Amts für Wohnen und Migration. Die Stadt München bietet unter bestimmten Voraussetzungen eine Wohnungsbörse für Tauschwillige an. Beide Tauschpartner müssen jeweils einen gültigen Bescheid haben und die Einkommensvoraussetzungen erfüllen.
Was ist der Unterschied zwischen WBS und SOWON-Anmeldung?
In der Stadt München gilt ausschließlich das SOWON-Verfahren – ein klassischer Wohnberechtigungsschein (WBS) wird in der Landeshauptstadt nicht ausgestellt. Der WBS gilt im restlichen Bayern (Landkreis München und andere bayerische Gemeinden). Wenn Sie außerhalb Münchens in Bayern eine Sozialwohnung suchen, benötigen Sie den WBS, den Sie bei Ihrer Wohngemeinde beantragen.
Was kostet die Sozialwohnung in München?
Die Kaltmiete für Sozialwohnungen in München liegt typischerweise zwischen 6 und 11 Euro pro Quadratmeter, je nach Förderart und Baujahr. Eine 60-m²-Wohnung kostet also zwischen 360 und 660 Euro kalt. Hinzu kommen Nebenkosten von etwa 150 bis 240 Euro. Die Antragstellung ist kostenlos, bei erfolgreicher Vermittlung werden 25 Euro Bestätigungsgebühr fällig.
Kann ich mit meinem Partner zusammen eine Sozialwohnung beantragen?
Ja, als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner automatisch. Als unverheiratetes Paar benötigen Sie den Nachweis einer dauerhaften Partnerschaft von mindestens zwei Jahren und/oder die gemeinsame Betreuung von Kindern. Nur dann können Sie sich gemeinsam als Haushalt anmelden.
Fazit: Sozialwohnung in München – frühzeitig dranbleiben lohnt sich
Der Weg zu einer Sozialwohnung in München erfordert Geduld und Ausdauer. Mit rund 39.000 registrierten Haushalten und nur 3.000 jährlichen Vermittlungen ist die Konkurrenz groß. Doch wer die Voraussetzungen erfüllt, den Antrag korrekt und vollständig einreicht, alle Nachweise und Atteste beifügt und flexibel bei Lage und Wohnungsgröße bleibt, hat realistische Chancen. Das SOWON-Portal macht die Antragstellung und Wohnungssuche so transparent wie möglich. Nutzen Sie zusätzlich das München-Modell für mittlere Einkommen, beantragen Sie Wohngeld und suchen Sie parallel auf dem freien Markt. Die Servicehotline des Amts für Wohnen und Migration (089 233-96820) und die Beratungsangebote von VdK, AWO und Caritas stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Wer alle Wege gleichzeitig nutzt, findet früher eine bezahlbare Wohnung in München – auch wenn der Sozialwohnungsantrag das stärkste Instrument bleibt.